Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Greenline – alternative energien gmbH zur Belieferung von Strom an Privat- und Gewerbekunden

Stand: November 2020
I. Allgemeines, Geltungsbereich

a) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in allen geschäftlichen Beziehungen zwischen der Greenline – alternative energien gmbH (nachfolgend Greenline genannt) und dem Kunden bzgl. der Belieferung mit Strom.
b) Alle Vereinbarungen, die zwischen Greenline und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
c) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
d) Greenline ist berechtigt, die Regelungen des Vertrages sowie von dessen AGB zu ändern, soweit das vertragliche Äquivalenzverhältnis nach Vertragsabschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen, die Greenline nicht veranlasst und auf die Greenline auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Beispielsweise durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits absehbar war, etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten. Sollte z.B. durch die Rechtsprechung eine Klausel dieses Vertrages oder dieser AGB für unwirksam erklärt werden und verursacht diese nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung dieses Vertrages, so ist
die entstandene Lücke durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen. Zur zumutbaren Fort-/Durchführung des Vertragsverhältnisses ist Greenline verpflichtet, den Vertrag samt seinen Bedingungen, mit Ausnahme der Preise, unverzüglich insoweit anzupassen oder zu ergänzen, als es für die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung & Gegenleistung erforderlich ist.
e) Greenline verpflichtet sich, den Kunden mindestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung genau in Kenntnis zu setzen, dass die geänderten Geschäftsbedingungen Gültigkeit erlangen, sofern er nicht ausdrücklich mit einer Frist bis zu 4 Wochen vor Inkrafttreten der Änderung widerspricht. Die Kenntniserlangung tritt mit der Bekanntgabe und Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen in Textform und dem konkreten Hinweis auf die Änderungen ein.

II. Abschluss des Liefervertrages und Lieferbeginn

a) Der Liefervertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde den Auftrag gegenüber Greenline z.B. als Brief oder E-Mail erteilt, hat Greenline unter Nennung des Lieferbeginns den Vertragsschluss dem Kunden in Textform zu bestätigen.
b) Der Vertrag kommt ebenfalls durch den Beginn der Lieferung mit Strom zustande.
c) Der Kunde hat Greenline einen vollständig ausgefüllten Auftrag, entweder durch Ausfüllen eines OnlineFormulars oder eines unterschriebenen Auftragsformulars zur Verfügung zu stellen.
d) Die Belieferung des Kunden mit Strom wird spätestens 6 bis 8 Wochen nach Auftragserteilung jeweils zum Ersten des darauffolgenden Monats erfolgen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der bisherige Stromliefervertrag wirksam beendet ist bzw. gekündigt werden kann, der Anschluss zum Lieferbeginn nicht gesperrt ist, der Wechsel zu Greenline innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Auftragsannahme durch den Altlieferanten oder Netzbetreiber bestätigt wird, die Belieferung auf Basis eines Standardlastprofiles erfolgt und der Netzbetreiber die Netznutzung gegenüber Greenline bestätigt hat.
e) Greenline ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung ihrer potentiellen Kunden vorzunehmen. Zu diesem Zweck darf Greenline die dafür erforderlichen Daten an die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg übermitteln und Bonitätsinformationen und Score-Werte unter Verwendung dieser Anschriftendaten auf der Basis anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren beziehen. Sollten sich Zweifel bei der Bonitätsprüfung ergeben, ist Greenline berechtigt, den Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
f) Werden durch den Kunden im Auftragsformular unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, ist Greenline berechtigt, dem Kunden die dadurch entstehenden Mehrkosten zu berechnen.
g) Sollte innerhalb von 5 Monaten nach Auftragserteilung und Auftragsbestätigung eine Belieferung des Kunden aus rechtlichen und/ oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein, ist sowohl der Kunde als auch Greenline berechtigt, den Liefervertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
h) Der Kunde erteilt Greenline mit Auftragserteilung gleichzeitig eine Vollmacht für alle relevanten Vorgänge, die mit dem Stromlieferantenwechsel in Zusammenhang stehen. Der Kunde versetzt Greenline dadurch in die Lage, den Lieferantenwechsel und die Strombelieferung für den Kunden zu organisieren und zu gewährleisten. Dabei verpflichtet sich Greenline, die Interessen des Kunden gegenüber den anderen Beteiligten zu wahren.

III. Widerrufsbelehrung

a) Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Greenline alternative energien gmbH, Edelmannstr. 22, 39218
Schönebeck) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular auf unserer
Webseite (www.greenline.de) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht
es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
b) Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie
eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns
von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen
im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung

IV. Vertragslaufzeit, Kündigung, Beendigung

a) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und beginnt mit der Belieferung durch Greenline.
Im Fall eines untermonatlichen Lieferbeginns, erfolgt die Beendigung nach Ablauf des letzten Tages des 12.
Belieferungsmonats.
b) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende
eines Monats vor Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
c) Die Kündigung hat in Textform, d.h. per Brief oder E-Mail, zu erfolgen und ist zu richten an Greenline – alternative
energien gmbH, Edelmannstr. 22, 39218 Schönebeck.
d) Neben dem Recht zur ordentlichen Kündigung steht beiden Vertragspartnern auch das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund zu.
Ein wichtiger Grund für Greenline liegt insbesondere dann vor, wenn
der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist, welcher unter Berücksichtigung von Mahn- und Inkassokosten
mindestens 100.- Euro beträgt oder die Höhe von 2 aktuellen Abschlagszahlungen erreicht. Erstreckt sich
der Zahlungsverzug über einen Zeitraum mit Abschlägen in unterschiedlicher Höhe, ist Verzug mit einem
Betrag Voraussetzung, der die Summe aus dem aktuellen Abschlagsbetrag und dem unmittelbar zuvor
geltenden Abschlagbetrag erreicht oder
der Kunde unter Umgehung und Manipulation der Messeinrichtung Strom entnommen hat.
In diesem Fall ist Greenline berechtigt den Liefervertrag mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen.
e) Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt dann vor, wenn der Kunde umzieht. Er ist in diesem Fall berechtigt, den
Liefervertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Datum des Auszuges gegenüber Greenline zu kündigen.

V. Art der Versorgung, Umfang, Abrechnung, Zählerablesung, Messung, Zahlung

a) Im Rahmen des Vertrages erfolgt die Belieferung des Kunden mit Strom in Niederspannung (ca. 230/400 V). Die Lieferung setzt voraus, dass der jeweilige Netzbetreiber die Belieferung nach Standardlastprofilen gestattet. Kunden mit Heizstrom und/oder Strom für Wärmepumpe, Photovoltaikanlagen, die in das Hausnetz einspeisen, Leistungsmessung, Doppeltarif, sowie Prepaid- oder Münzzähler können nicht beliefert werden.
b) Greenline ist verpflichtet, für die Deckung des Strombedarfes des Kunden zu sorgen und für die gesamte Vertragsdauer den Strom zur Verfügung zu stellen. Etwas anderes ergibt sich, wenn ein geringerer Umfang oder eine zeitliche Beschränkung vereinbart sind oder werden.
c) Bezieht der Kunde das Produkt „stromline nature“ wird je nach Verbrauch des Kunden Strom in diesem Umfang aus regenerativen Energiequellen auf Jahressicht in das Stromnetz eingespeist.
d) Die Messung der Liefermengen geschieht mittels der vom Messstellenbetreiber zur Verfügung gestellten Messeinrichtungen.
Greenline ist berechtigt, zur Abrechnung die Messdaten des Messstellenbetreibers zu verwenden und die Messeinrichtung selbst abzulesen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass der Kunde die Ablesung nach Aufforderung durch Greenline vornimmt und die Ablesedaten an Greenline übermittelt. Sollte eine Ablesung für den betreffenden Abrechnungszeitraum nicht erfolgen und/oder die Ablesedaten nicht vorliegen, kann Greenline den Verbrauch nach billigem Ermessen schätzen. Sofern der Kunde seiner Verpflichtung zur Ablesung nicht fristgerecht nachkommt und aufgrund dessen der Verbrauch geschätzt wird, verzichtet der Kunde hiermit auf die Einrede der Verjährung für sich aus der Feststellung des tatsächlichen Verbrauchs ergebende Nachforderungen.
e) Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Weiterleitung an Dritte vorzunehmen. Dies ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Greenline gestattet.
f) Greenline setzt monatliche Abschläge fest. Beim Bezug von Strom werden separate Abschläge nach dem jeweils erwarteten Verbrauch festgesetzt. Diese werden erstmals in der Vertragsbestätigung mitgeteilt und später entsprechend der Verbrauchsentwicklung und den Preisänderungen angepasst. Die Abschläge werden jeweils zum 15. des laufenden Monats fällig. Greenline wird bei Erteilung einer Einzugsermächtigung die Abschläge jeweils zum 15. des Monats abbuchen. Der Kontoinhaber stimmt der Verkürzung der Frist für die Vorankündigungen der Basis-Lastschriften auf sieben Tage zu. Greenline wird dem Kunden den Betrag und Fälligkeitstag einer SEPA-Lastschrift durch eine Rechnung oder andere Zahlungsaufforderung mitteilen, die dem Kunden spätestens sieben Tage vor dem Fälligkeitstag zugeht. Auf schriftlichen Kundenwunsch ist eine fristgerechte Überweisung der monatlichen Abschläge bzw. durch einen Dauerauftrag möglich.
g) Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich, wobei der Abrechnungszeitraum durch den Beginn eines jeweiligen Vertrages bestimmt und durch Greenline festgelegt wird. Eine Abrechnung erfolgt auch zum Ende des Liefervertrages in Form einer Schlussrechnung.
Sollte der Kunde eine Zwischenabrechnung innerhalb des Abrechnungszeitraums verlangen, ist Greenline berechtigt, dem Kunden dafür Kosten in Höhe von 20,00 € inkl. der gesetzl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
h) Der Abrechnung liegen die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) zu Grunde. Des Weiteren werden die erfolgten Abschlagszahlungen in der Abrechnung berücksichtigt. Es erfolgt eine Erstattung oder Nachentrichtung an oder durch den Kunden.
i) Die erfolgten Abrechnungen werden 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
j) Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so kann Greenline zweckmäßige und angemessene Maßnahmen zur Forderungsdurchsetzung ergreifen. Für eine erneute Zahlungsaufforderung durch Greenline oder eines Beauftragten, stellt Greenline dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung. Gleiches gilt für die Kosten der Vereinbarung einer Ratenzahlung. Auf Kundenverlangen ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Die pauschale Berechnung muss einfach und nachvollziehbar sein. Sie darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden wird gestattet, unter
Beweisantritt wesentlich geringere Kosten als die veranschlagten, zu entkräften. Bei einer Rücklastschrift ist Greenline berechtigt, vom Kunden die Erstattung der an die jeweiligen Kreditinstitute für die Bearbeitung jeder SEPA-Rücklastschrift zu zahlenden Rücklastgebühren in tatsächlicher Höhe zu verlangen.
k) Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsrechnungen berechtigen nur dann zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung, wenn
• sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass es sich um offensichtliche Fehler handelt,
• der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund doppelt so hoch wie der Verbrauch in einem Vergleichszeitraum war oder der Kunde bei seinem zuständigen Messstellenbetreiber eine Nachprüfung der
Messeinrichtung verlangt und
• solange die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle, nicht festgestellt ist.
l) Sollte der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, ist Greenline berechtigt, den bestehenden Vertrag nach entsprechender weiterer schriftlicher Androhung mit sofortiger Wirkung gegenüber dem Kunden zu beenden. Die Androhung muss dem Kunden mindestens 7 Tage vor Beendigung zugehen

VI. Preise und Anpassungen

a) Die vereinbarten Preise beinhalten Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Umsatzsteuer (nur bei Privatkunden), die Stromsteuer, Netznutzungsentgelte einschließlich Entgelte für den Messstellenbetrieb (inkl. Messung), die gesetzlichen Abgaben aus EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), §19 StromNEV, KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz), Umlage für abschaltbare Lasten sowie die Offshore-Netzumlage und Konzessionsabgaben. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb (inkl. Messung) eines nicht elektronischen Zählers, soweit beide Leistungen durch Ihren örtlichen Netzbetreiber erbracht werden, sind nach VI a) im Preis enthalten. Bei darüberhinausgehenden Kosten des Netzbetreibers für den Betrieb einer modernen Messeinrichtung/intelligente Messeinrichtung, wird die Greenline diese Kostenveränderung an den Kunden weitergeben. Der Kunde wird hierüber spätestens mit der nächsten Abrechnung informiert. Die Höhe der Abschlagszahlungen nach V f) der AGB kann entsprechend angepasst werden.
b) Preisänderungen durch die Greenline erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die Greenline sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach VI. a) maßgeblich sind, mit Ausnahme von Änderungen der Entgelte für Messstellenbetrieb (inkl. Messung). Greenline ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist die Greenline verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
c) Greenline hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf die Greenline Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen.
d) Änderungen während der Laufzeit des Vertrages können nur zum Monatsanfang erfolgen. Greenline wird dem Kunden die entsprechenden Änderungen jeweils 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Falle einer Änderung der Preise hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monats zu kündigen, der dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung vorangeht. Hierauf wird Greenline den Kunden in Textform über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Greenline hat die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach IV. b) IV c) bleibt unberührt.
e) Sollten zukünftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden, gelten VI.b) bis VI.d).

VII. Haftung

a) Eine Haftung für Greenline ist ausgeschlossen bei Unregelmäßigkeiten und Störungen des Netzbetriebes und des Netzanschlusses bei Verschulden des Netzbetreibers oder Dritter. Greenline trifft in diesen Fällen keine Leistungspflicht.
b) In anderen Fällen ist die Haftung von Greenline und ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, sofern der Schaden lediglich auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Pflichten durch Greenline beruht. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
c) Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen oder bei verständiger Würdigung der Gesamtumstände hätte voraussehen müssen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
d) Greenline ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin unverzüglich Auskunft über die mit der Schadenverursachung zusammenhängenden Tatsachen zu geben, sowie die Kontaktdaten zu übermitteln, sofern sie Greenline bekannt sind oder durch Greenline in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.

VIII. Daten, Datenschutz, Sonstige Bestimmungen

a) Alle im Zusammenhang mit dem Liefervertrag anfallenden, auch personenbezogenen Daten werden von Greenline genutzt, verarbeitet und an berechtigte Dritte, wie Vorlieferanten, energiewirtschaftliche Dienstleister und zuständige Netzbetreiber weitergegeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes werden bei der Auftragsdatenverarbeitung beachtet. Die personenbezogenen Daten dürfen von Greenline im Rahmen des Zulässigen und unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen verwendet werden, um Bonitätsprüfungen vorzunehmen und Bonitätsauskünfte bei Wirtschaftsunternehmen einzuholen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Weiterhin werden Adress- und Kundendaten ausschließlich für eigene Marketingzwecke der Greenline erhoben und verarbeitet.
b) Der Kunde kann der Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch uns für Werbezwecke jederzeit durch formlose Erklärung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an Greenline alternative energien gmbH, Edelmannstr. 22. Greenline wird die betroffenen Daten nach Erhalt des Widerspruchs ausschließlich für die Abwicklung des Liefervertrags nutzen und verarbeiten.
c) Der Kunde teilt Greenline Änderungen seiner Rechnungsanschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse und anderen vertragsrelevanten Daten unaufgefordert und unverzüglich mit.
d) Der Kunde verpflichtet sich, Greenline seinen Auszug mindestens 4 Wochen im Voraus in Textform und unter Bekanntgabe seiner neuen Postanschrift mitzuteilen. Der Kunde hat das Recht, aufgrund des Auszuges den Liefervertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Datum des Auszuges gegenüber Greenline zu kündigen. (vgl. IV. e)) Erfolgt die Mitteilung des Kunden verspätet oder gar nicht, haftet der Kunde Greenline für etwaige hieraus entstandene Schäden auch nach Vertragsbeendigung, vor allem für von dritten Personen entnommenen Strom an der ursprünglichen Verbrauchs- und Abnahmestelle. Greenline ist es möglich dem Kunden für die neue Verbrauch- und Abnahmestelle ein neues Vertragsangebot zu unterbreiten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich die Lieferstelle im Belieferungsgebiet von Greenline befindet.
e) Einen etwaigen Lieferantenwechsel wird Greenline zügig und unentgeltlich ermöglichen.

IX. Zusätzliche/Abweichende Sonderbedingungen nur für die Strom-Online-Produkte

Für die von Greenline ausdrücklich als Online-Produkt gekennzeichneten Stromprodukte gelten zusätzlich bzw.
abweichend zu den Regelungen unter obigem Punkten I VIII die folgenden Regelungen:
a) Greenline ist berechtigt, dem Kunden Verbrauchsabrechnungen und das Stromliefervertragsverhältnis betreffende Mitteilungen (nachfolgende „elektronische Dokumente“) online im Kundenportal zum Herunterladen bereitzustellen. Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages ist die Registrierung im Kundenportal der Greenline und das Vorhandensein eines über die gesamte Vertragsdauer gültigen erreichbaren E-Mail-Postfaches des Kunden. Abweichend von Ziff. II der AGB kann der Vertrag von Online-Produkten vom Kunden ausschließlich über das Internet unter www.greenline.de beauftragt werden.
b) Der Kunde verpflichtet sich, Greenline Änderungen der E-Mail-Adresse durch Aktualisierung seiner innerhalb des Kundenportals geführten Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen und bei der Konfiguration der Datenschutzprogramme (Spamfilter, Firewall etc.) darauf zu achten, dass der Zugang der E-Mails von Greenline gewährleistet ist. Sofern keine gültige E-Mail-Adresse besteht, gilt Ziff. IX e).
Änderungen der Kontaktdaten (z. B. Adresse, Zählerstand, Bankverbindung) erfolgen ausschließlich über E-Mail und/oder das Kundenportal von Greenline im Internet. Bei Serverausfall oder länger andauernden technischen Problemen können ausnahmsweise für die Zeit des Serverausfalls auch andere Kommunikationswege, insbesondere briefliche Mitteilung und Telefon, genutzt werden.
c) Greenline informiert den Kunden kostenlos an die von ihm angegebene Adresse durch E-Mail, sobald ein elektronisches Dokument im persönlichen Kundenportal zur Abholung bereit liegt. Nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail von Greenline gelten elektronische Dokumente als zugestellt. Der Kunde ist verpflichtet, sein angegebenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf Mitteilungen von Greenline zu überprüfen und elektronische Dokumente unverzüglich nach E-Mail-Benachrichtigung im persönlichen Kundenportal abzurufen und
auf seinem Computer zu speichern.
d) Zusätzlich zu Ziff. V d) gilt: Zum Zwecke der Erfassung des Zählerstandes kann Greenline einmal jährlich per E-Mail den Kunden dazu auffordern, den Zählerstand abzulesen und diesen im Kundenportal von Greenline zu erfassen, wenn dies zum Zwecke einer Abrechnung oder bei einem berechtigten Interesse von Greenline an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt.
e) Greenline ist zusätzlich zu Ziff. IV d) berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, soweit der Kunde keine gültige erreichbare E-Mail-Adresse zur Verfügung stellt

X. Rechtsnachfolge

Tritt ein anderes Unternehmen an die Stelle von Greenline, ist dies dem Kunden in Textform mitzuteilen. Eine Zustimmung des Kunden zur Fortsetzung des Vertrages mit dem Dritten ist nicht erforderlich. Sollte der Kunde damit aber nicht einverstanden sein, steht ihm ein sofortiges Kündigungsrecht des Liefervertrages zu.

XI. Schlussbestimmungen

a) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
b) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbeziehungen unwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt werden. Gleiches soll im Fall einer Regelungslücke gelten.
c) Des Weiteren finden ergänzend die Bestimmungen der Niederspannungsanschlussverordnung, sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
d) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

XII. Kundenbeschwerden

a) Eventuelle Verbraucherbeschwerden können schriftlich an Greenline – alternative energien gmbH, Edelmannstr. 22, 39218 Schönebeck, E-Mail service@greenline.de gerichtet werden. Greenline wird die Anfragen bzw. Beschwerden von Kunden innerhalb von 4 Wochen beantworten.
b) Wenn Greenline diese Frist nicht einhält und der Beschwerde nicht abgeholfen ist, kann sich der Kunde unter Berücksichtigung des § 111b EnWG an die Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de, info@schlichtungsstelle-energie.de, 030/27572400 wenden. Das Recht die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach EnWG zu beantragen, bleibt unberührt.
c) Weitere Informationen erhält der Kunde über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, telefonisch Mo.-Fr. 9 15 Uhr 030/22480500 oder 01805/101000 (Festnetz 14ct/min; Mobilfunk max. 42ct/min), per Fax 030/22480323, per E-Mail verbraucherservice-energie@bnetza.de).